
Die MIDAS Mittelstandsfonds Nr. 3 GmbH & Co. KG finanziert etablierte Unternehmen des deutschen Mittelstandes. Gemeint sind Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und weniger als 50 Mio. Euro Umsatz. Mit einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft wird Anlegern die Möglichkeit geboten, sich im Rahmen eines geschlossenen Fonds an ausgewählten, sorgfältig geprüften Unternehmen zu beteiligen. Schwerpunkt bilden hierbei solche Unternehmen, die bereits mindestens fünf Jahre erfolgreich am Markt aktiv sind und Kapital für Wachstum, Eigenkapital- Stärkung oder Nachfolge-Lösungen suchen.
Die Fondsgesellschaft hat eine unbegrenzte Laufzeit. Jeder Kommanditist bestimmt seine individuelle Beteiligungsdauer im Einzelfall, indem er erstmals zum Ende der Aufbauphase jeweils zum Jahresende mit einer Frist von 6 Monaten kündigen kann.
Die Anleger beteiligen sich als Kommanditist an einer GmbH & Co. KG. Die Beteiligung wird treuhändisch von der Treuhandkommanditistin gehalten. Auf Wunsch und eigene Kosten können Anleger sich auch als Direktkommanditisten in das Handelsregister eintragen lassen.
Aktuelle Informationen des 1. Prospekt-Nachtrags vom 28. November 2008:
Die MIDAS Mittelstandsfonds Nr. 3 GmbH & Co. KG (Fondsgesellschaft) hat im April 2008 die MSF3 Beteiligungs GmbH als 100%ige Tochtergesellschaft gegründet. Sämtliche von der Fondsgesellschaft geplanten Investitionen sollen über diese Tochtergesellschaft ausgeführt werden. Sämtliche zu Investitionszwecken vorgesehenen Beträge der Fondsgesellschaft, welche von den Anlegern bis zum 15. Dezember 2008 eingezahlt werden, sollen dazu bis spätestens zum 31. Dezember 2008 in die MSF3 Beteiligungs GmbH eingezahlt werden. Zweck dieser Strukturierungsmaßnahme ist es, den Fonds den aktuellen steuerlichen Gegebenheiten anzupassen.
Herausragende Merkmale: - Absicherung jeder Investition anteilig durch eine Landesgarantie oder eine vergleichbare Sicherheit
- Finanzierung von etablierten Unternehmen des deutschen Mittelstands (hier v.a. Familien- und inhabergeführte Unternehmen)
- Umfangreicher Prüfprozess: Due Diligence (Unternehmensprüfung) durch das Fondsmanagement, zweite Prüfung im Rahmen des Garantie-Prozesses (Bundesländer beauftragen in der Regel die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pricewaterhouse-Coopers AG), Anlageausschuss mit Veto-Recht.
Einzahlung / Ausschüttung / Verkauf: Einzahlung:
Der Anleger kann aus zwei Anlageprogrammen wählen:
- Beim Anlageprogramm „Einmaleinlage“ erfolgt die Einzahlung der Beteiligungssumme in einer Zahlung, d.h. Zeichnungssumme zzgl. 5% Agio, und ist innerhalb von 14 Tagen nach Annahme der Beitrittserklärung durch die Treuhandkommanditistin an diese zu leisten.
- Entscheidet sich der Anleger für das Anlageprogramm „Kombi-Plan“ zahlt der Anleger eine Anzahlung von mind. 15% der Zeichnungssumme zzgl. des gesamten Agios in Höhe von 5% ebenfalls bezogen auf die Zeichnungssumme. Beide sind innerhalb von 14 Tagen nach Annahme der Beitrittserklärung durch die Treuhandkommanditistin an diese zu leisten. Den Restbetrag leistet er in Form von monatlichen Zahlungen ab 100 Euro. Durch außerordentliche Einzahlungen kann er die Ansparzeit verkürzen.
Die Mindestbeteiligungssumme beträgt EUR 15.000 zzgl. 5 % Agio.
Auszahlung:
Der Anleger erhält in beiden Anlageprogrammen ab dem dritten Jahr jährlich eine Aufstellung über eine Kapitalkonten und die Gewinngutschriften. Sofern die Summe seiner Konten während der Ansparphase mindestens einen Wert von 50% der
Zeichnungssumme aufweist, kann er wählen zwischen a) Thesaurierung und b) Entnahme der Gewinne, wobei die Summe der Kapitalkonten nicht unter 50% der Zeichnungssumme sinken darf. Nach der Ansparphase kann der Anleger jederzeit über seine Gewinne verfügen, während der Ablaufphase kann der Anleger Gewinne und auch sein Kapital entnehmen.
Frühzeichner-Bonus:
Auf erbrachte Einlageraten (ohne Agio) erhält der jeweilige Anleger eine Vorabverzinsung in Höhe von 0,5 % je Monat bezogen auf den Stand der Kapitalkonten 1 und 2 ab dem Ersten des Monats, der auf die Einzahlung folgt bis zur Schließung des Beteiligungsangebotes.
Steuerliche Ergebnisse/ Konzeption: Der Anleger erzielt Einkünfte aus Kapitalvermögen.
Ab dem 01. Januar 2009 gilt die sog. Abgeltungsteuer u. a. auf Dividendeneinkünfte und Veräußerungsgewinne. Es fallen dann 25% Einkommensteuer zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer auf diese Einkünfte an. Für Investitionen, die vor dem 01. Januar 2009 getätigt werden, gelten hingegen die jetzigen steuerlichen Regelungen teilweise fort. Veräußerungsgewinne können deshalb bei einer Investition in 2008, sofern die Veräußerung nicht innerhalb eines Jahres nach der Anschaffung erfolgt und keine wesentliche Beteiligung i.S.d. § 17 EStG vorliegt, auch zukünftig steuerfrei vereinnahmt werden.
Finanzierung: Das Zielvolumen beträgt EUR 20.000.000. Es besteht zu 100% aus Eigenkapital.