
Interessierte Anleger beteiligen sich durch den Beitritt zur Côte d’Azur I GmbH & Co. KG an einem geschlossenen Fonds für Wohnimmobilien. Die einzelnen Objekte stehen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht fest. Gegenstand des Unternehmens sind der Ankauf noch nicht bestimmter Grundstücke, die Errichtung und Bau von Häusern sowie Wohnungen auf diesen Grundstücken und anschließendem Verkauf. Die Gesellschaft wird Immobilien in verschiedenen Lagen Südfrankreichs, vorwiegend in und um St. Tropez und Nizza auswählen. Das Portfolio wird aus Grundstücken bestehen. Ziel ist ein besonders günstiger Einkaufspreis und eine demzufolge hohe Rendite nach Bebauung und Verkauf, d.h. ein überdurchschnittliches Wertsteigerungspotenzial. Der Verkauf beginnt unmittelbar nach Ankauf und Projektierung der Grundstücke. Von den Anzahlungen auf den Kaufpreis werden die weiteren Baukosten getragen. Fremdkapital ist nicht vorgesehen, sodass es sich um einen reinen Eigenkapitalfonds handelt.
Der Gesellschaftsvertrag sieht eine Kündigung mit einer Frist von sechs Monaten, erstmals zum 31.12.2012 vor. Eine Veräußerung oder Übertragung kann nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Gesellschaft grundsätzlich zum 31.12. eines Geschäftsjahres erfolgen.
Einzahlung / Ausschüttung / Verkauf: Einzahlung:
100% zzgl. 5% Agio nach Annahme.
Der Erwerbspreis beträgt mindestens EUR 25.000 oder einen durch EUR 1.000 ohne Rest teilbaren höheren Betrag.
Auszahlung:
Die Ausschüttungsberechtigung für die Anleger besteht ab dem Monat, der auf die Einzahlung seines gesamten Beteiligungsbetrages zzgl. Agio folgt. Gemäß der Prognoserechnung betragen die Ausschüttungen rund 153,18% der Beteiligungssumme (ohne Agio). Diese Ausschüttungen beinhalten die Rückflüsse des eingesetzten Kapitals. Erstmalig ab dem Geschäftsjahr 2012 sind Ausschüttungen in Höhe von 100% des eingezahlten Kommanditkapitals geplant.
Steuerliche Ergebnisse/ Konzeption: Bei der Fondsgesellschaft handelt es sich um eine Kommanditgesellschaft, die Einkünfte aus Verkauf und Bebauung zuvor angekaufter Grundstücke erzielt. Die Gesellschaft ist Emittent der Vermögensanlagen. Die Einkünfte der Kommanditisten fallen ausschließlich in Frankreich an. Daher richten sich die steuerlichen Folgen nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich, d.h. die Besteuerung erfolgt in Frankreich und die Einkünfte unterliegen in der Bundesrepublik nur dem Progressionvorbehalt.
Finanzierung: Das geplante Fondsvolumen beträgt einschließlich Kauf-, Bau- und Nebenkosten ca. EUR 10 Mio. Die Investitionen werden durch EUR 10 Mio. Eigenkapital (zzgl. 5% Agio; Mehreinwerbung um 20% möglich) erbracht.
Eine Überzeichnung von 20% (siehe hierzu § 4 Absatz 5 des Gesellschaftsvertrages), welches ein Emissionskapital von maximal EUR 12.000.000
zulässt, ist möglich.