
Mit dem Beitritt zum FIDURA Rendite Plus Ethik Fonds beteiligt sich der Anleger mit einem Teil seiner Fondseinlage direkt an wachstumsorientierten, ethisch (mit Rücksicht auf ökologische und soziale Gesichtspunkte) agierenden Unternehmen und an ausgewählten Unternehmensbeteiligungsprogrammen Dritter mit speziellen Investitionsund Branchenschwerpunkten, die im Einklang mit der ethischen Ausrichtung des Fonds stehen. Der nicht für Beteiligungen und Liquiditätsreserve verwendete Teil der Fondseinlage wird in Versicherungsprodukte erstklassiger Versicherungsgesellschaften investiert, sofern der Anleger dies bei seinem Fondsbeitritt nicht ausdrücklich ausschließt (Verzicht auf Kapitalabsicherung). Hierbei soll das von den einzelnen Versicherungen erwirtschaftete Kapital den Wert der gesamten Fondseinlage des Zeichners erreichen und so dessen Kapitaleinsatz absichern.
Der Anleger kann dem Fonds sowohl als Treugeber (über die Treuhandkommanditistin) als auch direkt beitreten.
Anleger können dem Fonds entweder als Einmalanleger oder als Ratenanleger beitreten. Die Mindesteinmalzahlung bei Vertragsschluss beträgt EUR 1.500. Die Gesamteinlage muss mindestens EUR 19.500 betragen. Die Ansparzeiten bewegen sich zwischen 0 und 180 Monaten. Die Einzahlungen erfolgen über die gesamte Laufzeit über gleich hohe Raten (Sonderzahlungen zusätzlich möglich).
Das Fondsvolumen kann maximal EUR 50 Mio. betragen.
Die geschäftsführende Kommanditistin hat nach pflichtgemäßem Ermessen im Interesse der Anleger beschlossen, die Frist für einen Beitritt (Zeichnungsfrist) zur FIDURA Rendite Plus Ethik Fonds GmbH & Co. KG bis zum 31.12.2009 zu verlängern.
Der Fonds hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2027 und kann nach pflichtgemäßem Ermessen der Geschäftsführung maximal zweimal um je ein Jahr verlängert werden.
Mit Beteiligungsvertrag vom 31.10.2007 hat sich die FIDURA Rendite Plus Ethik Fonds GmbH & Co. KG an der österreichischen SensorDynamics AG Entwicklungs- und Produktionsgesellschaft mit Sitz in Graz-Lebring beteiligt. Der Anteil der Fondsgesellschaft beträgt derzeit 1,00 % und soll in Abhängigkeit der Unternehmensentwicklung bis zum 30.06.2009 auf bis zu 3,33 % gesteigert werden. Die Beteiligung erfolgte zu einer marktüblichen Unternehmensbewertung zusammen mit sieben weiteren Beteiligungsgesellschaften.
Mit Beteiligungsvertrag vom 25.09.2008 hat sich die FIDURA Rendite Plus Ethik Fonds GmbH & Co. KG an der Mechatronic Systemtechnik GmbH mit Sitz im österreichischen Villach beteiligt. Der Anteil der Fondsgesellschaft beträgt 7,55 Prozent und kann auf 13,12 Prozent erhöht werden. Die Beteiligung erfolgte zu einer marktüblichen Unternehmensbewertung.
Nach einem Boom in den Jahren 2000/2001 und einer anschließenden zweijährigen Schwächephase verzeichnet der Markt für Beteiligungskapital in 2004 gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg um über 50 Prozent. Dieser Anstieg untermauert den seit Anfang der neunziger Jahre bestehenden Aufwärtstrend in diesem Markt.
Herausragende Merkmale: Der FIDURA Rendite Plus Ethik Fonds wird sich nicht an Unternehmen beteiligen, die
- Atomenergie oder Atomtechnologie erzeugen und/oder vermarkten,
- Rüstungsgüter im engeren Sinne (wie Schusswaffen, Panzer, Minen) herstellen und/oder vermarkten oder mehr als 5% ihres Umsatzes mit auf militärische Nutzungen spezialisiertem technischem Gerät erwirtschaften,
- Frauen, soziale oder ethnische Minderheiten diskriminieren,
- Teile ihrer Produktionsleistung durch Kinder- oder Zwangsarbeit erwirtschaften oder entsprechend produzierte Güter von Zulieferern beziehen,
- Versuche an Wirbeltieren vornehmen oder unterstützen, es sei denn, sie sind durch rechtliche Bestimmungen zwingend vorgeschrieben (Umweltschutz, Chemikalienprüfung, Medizin),
- ausgesprochen umwelt- oder gesundheitsschädigende Produkte erzeugen oder Produktionsweisen verwenden oder deren Erzeugung besonders fördern wie Pestizide, fossile Kraft- und Brennstoffe, FCKW,
- in ihrem Kerngeschäft (> 25% des Umsatzes) für ausgesprochen umwelt- und/oder gesundheitsschädliches Verhalten werben,
- Tabak oder pornografische Inhalte produzieren und/ oder vermarkten bzw. sich auf dem Gebiet des Glücksspiels betätigen,
- wiederholt oder andauernd gegen geltende rechtliche Bestimmungen verstoßen.
Unternehmen, die nicht gegen obige Ausschlusskriterien verstoßen, sollen möglichst:
- Produkte oder Dienstleistungen anbieten, die einen wesentlichen Beitrag zur ökologisch und sozial nachhaltigen Lösung zentraler Menschheitsprobleme leisten (z. B. energieeffiziente, ökologisch verträgliche Wärmeversorgungs-, Antriebs und Transportsysteme, die sich aus Wind, Sonne, Wasser, Biomasse oder anderen regenerativen Energiequellen speisen),
-Branchen-Vorreiter im Hinblick auf die Produktgestaltung sein (z. B. Verlängerung der Lebensdauer von Produkten oder Verbesserung der Nutzungseffizienz in besonderem Maß),
- Branchen-Vorreiter im Hinblick auf die technische Gestaltung des Produktions- und Absatzprozesses sein (z. B. Herstellung und Vermarktung von Produkten oder Dienstleistungen auf besonders öko-effiziente und schadstoffarme Weise),
- Branchen-Vorreiter im Hinblick auf die soziale Gestaltung des Produktions- und Absatzprozesses sein (z. B. Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen in besonderem Maß).
Einzahlung / Ausschüttung / Verkauf: Einzahlung:
Die Mindesteinmalzahlung bei Vertragsschluss beträgt EUR 1.500. Die Gesamteinlage muss mindestens EUR 19.500 betragen. Die Ansparzeiten bewegen sich zwischen 0 und 180 Monaten. Die Einzahlungen erfolgen über die gesamte Laufzeit über gleich hohe Raten (Sonderzahlungen zusätzlich möglich).
Auszahlungen:
Der Fonds investiert Erlöse, die im Rahmen von Beteiligungsveräußerungen erzielt werden, nicht wieder in andere Unternehmen, sondern schüttet diese unter Berücksichtigung des zu erwartenden Liquiditätsbedarfs des Fonds zeitnah an die Anleger aus. Je nach Entwicklungsphase des jeweiligen Beteiligungsunternehmens und der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung kann von einer durchschnittlichen Haltedauer der Beteiligungen von fünf bis neun Jahren ausgegangen werden. Entsprechend ist erst innerhalb dieser Zeitspanne (gerechnet ab dem Zeitpunkt der Fondsschließung) mit ersten Ausschüttungen zu rechnen, wobei eine konkrete Vorhersage des Auszahlungszeitpunktes aufgrund der zahlreichen für die Unternehmensveräußerungen relevanten Einflussfaktoren nicht möglich ist. Darüber hinaus können Ausschüttungen auch aus Zins- und Dividendeneinnahmen vorgenommen werden.
Von den nicht aus Versicherungsleistungen resultierenden Ausschüttungen an die Anleger werden 5% einbehalten und nach Maßgabe des Anlageausschusses wohltätigen Zwecken zugeführt. Der Anleger unterstreicht hierdurch seine soziale und ethische Verantwortung.
Steuerliche Ergebnisse/ Konzeption: Die laufenden Erträge (i.d.R. Dividenden und Zinserträge) stellen für den Anleger Einkommen aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) dar.
Die Veräußerungserlöse aus Unternehmensbeteiligungen sind unter bestimmten Voraussetzungen auf Ebene der Anleger steuerfrei, da der Fonds als vermögensverwaltende (d.h. nicht gewerbliche) Personengesellschaft konzipiert ist und daher keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt.
Von der Versicherungsleistung ist jener Betrag zu versteuern, der die Einzahlungen in die Versicherung übersteigt (Ertragsanteil).
Im Zuge des beschlossenen Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 findet ab dem 01.01.2009 die Abgeltungssteuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen Anwendung. Hierdurch werden Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, die nach dem 31.12.2008 erworben wurden, pauschal mit 25% zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer besteuert. Dies gilt künftig auch für Gewinne aus der Veräußerung an Beteiligungen, an denen der Anleger weniger als 1% des Kapitals hält. Solche Gewinne waren nach bisherigem Steuerrecht (§17 EstG, Wesentlichkeitsgrenze) steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf der Beteiligung mehr als ein Jahr lag.