
Der Anleger beteiligt sich über eine Treuhandgesellschaft mittelbar als Kommanditist an der 4. RWB Global Market GmbH & Co Typ A KG.
Platzierung: bis 30. Juni 2011. Durch die Erklärung der Geschäftsführung ist eine Verlängerung um maximal zwölf Monate bzw. eine vorzeitige Schließung nach pflichtgemäßem Ermessen möglich.
Laufzeit: Auflösung mit Ablauf des 31.12.2023 (=Liquidationsbeginn). Es ist eine maximal dreimalige Verlängerung der Laufzeit um jeweils maximal ein Jahr durch Erklärung der Geschäftsleitung möglich.
Es gibt die Beteiligungsvarianten Typ A - Einmalanlage, Typ A - Ratenanlage, Typ B - Einmalanlage und Typ B - Ratenanlage. An dieser Stelle wird nur die Variante Typ B - Einmalanlage dargestellt.
Der Fonds investiert über eine Beteiligung am Stammkapital der 4. RWB Global Market GmbH mittelbar in nationale und internationale Private Equity Zielfond.
Herausragende Merkmale: - Dachfondsinvestition in über 30 internationale Zielfonds in Europa, Nordamerika und Asien
- Risikostreuung durch das Balanced Portfolio Konzept
- Kostenoptimierung durch Thesaurierung und Reinvestition in weiteren Investitionsrunden
Einzahlung / Ausschüttung / Verkauf: Einzahlung:
100% zzgl. 5% Agio nach Annahme.
Die Mindestbeteiligungssumme beträgt EUR 10.000 zzgl 5% Agio.
Der Einzahlungszeitpunkt ist durch Angabe im Zeichnungsschein frei wählbar, jeweils maximal drei Monate nach Zeichnung.
Auszahlung:
Gewinnunabhängige Entnahmen: monatliche Auszahlung einer gewinnunabhängigen Entnahme in Höhe von bis zu 7% p.a. der Einmaleinlage.
Nach der Auflösung werden sämtliche Rückflüsse vorbehaltlich weiterer Verpflichtungen der Gesellschaft an die Anleger laufend ausgezahlt. Zuvor sind gewinnabhängige Entnahmen nach unternehmerischem Ermessen möglich.
Eine Nachschusspflicht – also eine Zahlungsverpflichtung gegenüber der Gesellschaft über die Zeichnungssumme nebst Agio bis zum Ende der Laufzeit – besteht nicht.
Steuerliche Ergebnisse/ Konzeption: Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG).
Besteuerung nach Teileinkünfteverfahren.
Zeitpunkt der Steuerzahlung: laufende jährliche Besteuerung ("Bereits während der Laufzeit")
ZUSATZ FÜR ÖSTERREICH:
Der Anleger erzielt in Deutschland beschränkt steuerpflichtige Betriebsstätteneinkünfte, die in Deutschland der Besteuerung unterliegen (Besteuerung nach Teileinkünfteverfahren). In Österreich sind diese Einkünfte (teilweise unter Progressionsvorbehalt) freigestellt.