
Anleger beteiligen sich an der Gesellschaft mit der handelsrechtlichen Firmierung „Anspar FLEX Fonds 3 GmbH & Co. KG“. Das Unternehmen hat die Rechtsform einer Kommanditgesellschaft. Die Beteiligung der Anleger an der Gesellschaft erfolgt dabei mittelbar als Treugeber über eine Steuerberatungsgesellschaft, die als Treuhandkommanditistin zwischengeschaltet ist.
Neben Gewerbe- und Wohnimmobilien in Deutschland sowie in (Geschlossenen Immobilien-) Fondsbeteiligungen investiert die Beteiligungsgesellschaft in die Energierohstoffe Erdöl und Erdgas, in Photovoltaik und in die Edelmetalle Gold, Silber und Platin. Die Investitionen werden erst dann vorgenommen, wenn die Beteiligungsgesellschaft über ausreichend Kapital verfügt. Durch diese sogenannte Open-Pool-Lösung besteht für die Beteiligungsgesellschaft grundsätzlich kein Platzierungs- oder Investitionsdruck.
Es gibt die „Einzahlungsvariante M“ (mit Soforteinlage) und die „Einzahlungsvariante O“ (ohne Soforteinlage). Die Soforteinlage bei der Variante M beträgt mindestens 10% der Zeichnungssumme. Der Anleger kann bei beiden Varianten wählen, ob er die Einlage (bei „Variante M“ restliche Einlage) innerhalb von 5, 10 oder 15 Jahren erbringt. Die Einzahlungen sind in monatlichen Raten zu erbringen. Die Anleger sind erst nach vollständiger Einzahlung der Einlage ausschüttungsberechtigt. Das Agio beträgt bei der „Variante M“ 5%, bei der „Variante O“ 8%.
An dieser Stelle wird nur die „Einzahlungsvariante O“ dargestellt.
Gemäß dem Gesellschaftsvertrag kann das Gesellschaftsverhältnis frühestens zum 31.12.2023 ordentlich gekündigt werden.
Herausragende Merkmale: - 100% Substanzinvestition
- Flexibilität für den Anleger durch verschiedene Einzahlungsvarianten und der Möglichkeit, Sonderzahlungen vorzunehmen oder die vorübergehende Stundung der Einzahlungen zu beantragen
- Schwerpunkt Immobilien-Investitionen: Grundlage für eine solide Vermögensanlage in inflationsausgleichende Sachwerte
- Öl- und Gasinvestitionen: Wachstumschancen, Erwirtschaftung einer profitablen Erträge
- Photovoltaik-Investitionen: Gesicherte und regelmäßige Erträge aufgrund gesetzlicher Regelungen
- Edelmetall-Investitionen: Sachwertanlage, liquides Vermögensdepot
Einzahlung / Ausschüttung / Verkauf: Einzahlung:
Bei der Einzahlungsvariante M ist eine „Soforteinlage“ von 10% zzgl. 5% Agio, jeweils bezogen auf die Beteiligungssumme, sofort einzuzahlen. Der Restbetrag ist dann in wahlweise 60, 120 oder 180 gleich hohen monatlichen Teilbeträgen (Mindestbetrag monatlich EUR 50) einzuzahlen.
Die Mindestbeteiligungssumme beträgt EUR 10.000.
Auszahlung:
Nach Ablauf der jeweils gewählten Einzahlungsdauer sind für die Anleger bei planmäßigem Verlauf jährliche Ausschüttungen vorgesehen. Entwickelt sich die Beteiligungsgesellschaft entsprechend der Prognoserechnung, können Anleger ab dem 18. Jahr mit einer Ausschüttung von 9% pro Jahr rechnen bezogen auf die Beteiligungssumme (ohne Agio). Im Weiteren sind bei planmäßigem Verlauf steigende Ausschüttungen von bis zu 12% pro Jahr möglich.
Der Anleger erwirbt den Anspruch auf Ausschüttungen, sobald er die Beteiligungssumme zzgl. Agio vollständig eingezahlt hat. Wählt der Anleger eine entsprechend kurze Laufzeit oder „füllt“ er seine Beteiligungssumme frühzeitig vollständig durch Sonderzahlungen auf, so hat er einen Anspruch auf Ausschüttungen, die ggf. auf seinem Cash-FLEX-Konto angesammelt und frühestens nach Ablauf von 5 Jahren seit Beitritt zur Beteiligungsgesellschaft ausgezahlt werden.
Die Ausschüttungen werden 1 Monat nach Gesellschafterbeschluss fällig, regelmäßig im Herbst des Folgejahres. Die Beteiligungsgesellschaft rechnet damit, für das 6. Jahr eine jährliche Ausschüttung i.H.v. 5,25% bezogen auf die Beteiligungssumme (ohne Agio), an die Anleger vornehmen zu können.
Steuerliche Ergebnisse/ Konzeption: Die Tätigkeit der Beteiligungsgesellschaft ist steuerrechtlich als Vermögensverwaltung zu qualifizieren. Dies hat zur Folge, dass die Anleger, soweit die Beteiligung im Privatvermögen gehalten wird, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG), Kapitalvermögen (§ 20 EStG) sowie ggf. sonstige Einkünfte (§§ 22, 23 EStG) erzielen.
Anfänglich voraussichtlich negativen steuerlichen Ergebnissen aus Vermietung und Verpachtung stehen in den Folgeperioden voraussichtlich positive steuerliche Ergebnisse gegenüber. Damit liegt ein Totalüberschuss planmäßig bereits ab dem Jahr 2020 vor. Anfängliche negative steuerliche Ergebnisse können grundsätzlich bei prognosegemäßem Verlauf mit positiven Einkünften späterer Jahre ausgeglichen werden.
Finanzierung: Plangemäß beträgt die Gesamtinvestition EUR 100 Mio., wobei EUR 58 Mio. auf das Gesellschaftskapital, also auf die von den Anlegern aufzubringenden Beteiligungssummen, und EUR 42 Mio. auf die noch aufzunehmenden Darlehen der Beteiligungsgesellschaft entfallen.