
Anleger beteiligen sich unmittelbar als Kommanditisten oder mittelbar über die Treuhandkommanditistin, die Fidelitas Vermögensverwaltung Treuhand GmbH, als Treugeber an F&V Early Capital 1. Unternehmensgegenstand von F&V Early Capital 1 ist der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung einer Beteiligung an EARLYBIRD KG IV. Die Anlagephilosophie von EARLYBIRD besteht darin, das Portfolio von Beteiligungen an Unternehmen ganzheitlich zu verwalten und so für Investoren hohen Profit zu erwirtschaften.
F&V Early Capital 1 endet vorbehaltlich einer Verlängerung gem. § 3 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags am 31.12.2017. Das Recht zur ordentlichen Kündigung ist bis zum 31.12.2017 ausgeschlossen. Für den Fall der Verlängerung ist jeder Anleger berechtigt, seine Beteiligung mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende zu kündigen.
Einzahlung / Ausschüttung / Verkauf: Einzahlung:
60% der Beteiligungssumme zzgl. 5% Agio bezogen auf die Beteiligungssumme innerhalb von 14 Tagen ab Annahme der Beitrittserklärung
40% am 30.11.2008
Die Mindestbeteiligungssumme beträgt EUR 15.000.
Auszahlung:
Da im Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht feststeht, wann EARLYBIRD KG IV weitere Unternehmensbeteiligungen erwerben und wann in welcher Höhe wieder veräußern wird, werden während der Fondslaufzeit keine konkreten Ausschüttungszeitpunkte an die Anleger prognostiziert. Bei den bisherigen Fonds von EARLYBIRD kam es allerdings bereits während der Laufzeit ca. ab dem sechsten Jahr zu Rückflüssen.
Die Beteiligung der Anleger am Ergebnis und Vermögen von F&V Early Capital 1 erfolgt anteilig im Verhältnis der gezeichneten Beteiligung des jeweiligen Anlegers zum gesamten gezeichneten Kapital von F&V Early Capital 1 unter Berücksichtigung folgender Besonderheiten bei der Verteilung der Gewinne und Liquiditätsüberschüsse:
- Es erfolgt eine generelle Vorabverzinsung von 9% p.a. für alle Kommanditkapitaleinzahlungen (ohne Agio) vom Monatsersten an, der auf die jeweilige Einzahlung folgt, bis zum Monatsletzten, der der Schließung der Gesellschaft vorausgeht. Die bisherige Regelung zum „Frühzahler-Bonus“ wird auf Anlegereinzahlungen bis zum 30.09.2009 begrenzt.
- Danach erfolgt solange eine Verteilung unter den Anlegern im Verhältnis der gezeichneten Kapitaleinlage, bis diese in Summe 175% ihrer Kommanditeinlage (ohne Berücksichtigung des „Frühzahler-Bonus“) zurück erhalten haben.
- Danach erhalten die Anleger eine Beteiligung an den weiteren Gewinnen von 98%.
Steuerliche Ergebnisse/ Konzeption: Die Beteiligung vermittelt den Anlegern konzeptionsgemäß vermögensverwaltende Einkünfte. Steuerliche Verlustzuweisungen an die Anleger sind prognosegemäß zu keinem Zeitpunkt während der Vermögensnutzung durch die Anleger vorgesehen.
Finanzierung: Das gesamte Investitionsvolumen von F&V Early Capital 1 wird mit EUR 19,963 Mio. prognostiziert. Die Finanzierung soll im Wesentlichen über das geplante Eigenkapital der Anleger in Höhe von EUR 19,0 Mio. zzgl. EUR 0,95 Mio. Agio erfolgen.